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Das Erbrecht

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Das Erbrecht- Erben und Vererben mit Ulrike Böttcher

Über 40 Landfrauen und auch ein paar Herren kamen am 26.09.2022 in Ohndorf in der alten Schule zusammen um sich über das Erbrecht zu informieren.

Ulrike Böttcher wollte alle Anwesenden sensibilisieren ein Erbe zu schreiben. Denn wer seine Verwandtschaft richtig kennen lernen möchte, sollte sich eine Erbschaft teilen. Dabei ging es um die Grundlagen, was passiert mit meinem Vermögen wenn ich nicht mehr da bin? Das deutsche Recht lässt es nicht zu, dass Vermögen niemandem zugeordnet werden kann. Es muss daher für jeden Menschen einen „Nachfolger“ geben, der in die Rechte und auch die Pflichten des Verstorbenen eintritt. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Rechtsnachfolger. Das können auch mehrere Personen sein. Man spricht dann von einer Erbengemeinschaft. Um das Bildlich darzustellen, gab Ulrike, Beispiele über die Verteilung der Anteile. Die Testamentsformen wurden angesprochen, wie z.B. eigenhändiges Testament und öffentliches Testament. Die Hinterlegungsmöglichkeiten wurden auch erklärt.

Nach so viel Theorie gab es für den gemütlichen Teil Zwiebelkuchen und Federweißer. Alle Anwesenden fanden es einen gelungenen Abend.